Unterschriftenlisten
- Unterschriften dürfen per Gesetz nur auf Papier gesammelt werden.
- Unterschreiben dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, die in Augsburg gemeldet sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
- Die Angabe der vollständigen Meldeadresse sowie des Geburtsdatums ist Pflicht.
- Die Adresse muss die des Erstwohnsitzes sein.
Bitte beim Druck beachten:
- Immer beidseitig drucken inkl. der Rückseite, damit die Liste gültig ist
- Drucker so skalieren, dass die komplette Seite gedruckt wird
Gerne senden wir Ihnen auch Unterschriften zu. Schreiben Sie uns dazu bitte einfach eine kurze Mail mit der gewünschten sowie der Postanschrift an .
Zustellung oder Abgabe
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns ausgefüllte Listen zukommen zu lassen:
- Listen bitte falten und in einem ausreichend frankierten Fensterkuvert versenden
oder - Listen an ein Ihnen bekanntes Mitglied der altaugsburggesellschaft oder der ÖDP weitergeben
oder - bis zur Kommunalwahl am 8. März: Listen bei den wöchentlichen Infoständen oder bei Veranstaltungen der ÖDP abgeben. Die Termine finden Sie online unter https://www.oedp-augsburg.de/aktuelles/termine
Herzlichen Dank für Ihr Engangement!
