FAQ

Gerne beantworten wir hier Ihre häufigsten Fragen rund um unser Bürgerbegehren.

Zum Bürgerbegehren

Bürgerbegehren ermöglichen den BürgerInnen, auch zwischen den Wahlen Einfluss zu nehmen auf die Politik in ihrer Kommune. Das Anliegen muss in eine griffige kurze Fragestellung gepackt werden, die mit ja oder nein beantwortet werden kann. Für eine offizielle Zulassung müssen sich drei Personen zur Verfügung stellen, die dieses Anliegen gegenüber der Kommune vertreten. Zusammen mit einer Begründung wird die Frage auf eine Unterschriftenliste gesetzt. Je nach Gemeindegröße ist ein bestimmtes Quorum an Unterschriften zu sammeln. In Augsburg sind das 5%, zurzeit ca. 10750 Personen.

Nach Übergabe und formale Prüfung durch die Stadtverwaltung entscheidet der Stadtrat, ob das Begehren als Fragestellung zulässig ist. Wenn dies der Fall ist, kann der Stadtrat das Begehren sofort annehmen und beschließen oder es kommt zum Bürgerentscheid. Hier wird wie bei Wahlen an einem Sonntag durch Urnengang entschieden, ob das Begehren umgesetzt wird.

Der Stadtrat kann dabei auch einen Gegenentwurf zur Abstimmung bringen. Letztlich gilt das Begehren als beschlossen, wenn mehr Ja- als Neinstimmen darauf entfallen und dabei mindestens 10% der Stimmberechtigten dafür gestimmt haben. Der Stadtrat ist dann ein Jahr lang an die Entscheidung gebunden

Die Natur des Bürgerbegehrens bringt es mit sich, dass die konkrete Fragestellung, über die bei einem Entscheid abgestimmt wird, sehr kurz ist. Demzufolge kann dort nicht wirklich vollumfänglich jedes Detail der angestrebten Umsetzung aufgeführt werden.

Auch die nur einjährige Bindung des Stadtrates an den Beschluss ist eher unbefriedigend. Beim Fahrrad-Bürgerbegehren hier in Augsburg und beim Artenschutz-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ haben sich deshalb die InitiatorInnen entschieden, durch Verhandlungen eine sehr viel weiter gehende Beschlussfassung mit der Stadt- bzw. Staatsregierung zu erreichen. Und nur für diesen Fall, dass auf dem Verhandlungsweg eine bessere Lösung erreicht werden kann als die im Begehren formulierte, behalten sich die InitiatorInnen den Verhandlungsweg ausdrücklich vor.

Das Bürgerbegehren wurde am 29. Januar 2026 gestartet. Vom Gesetzgeber gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Unterschriftensammlung. Die im Begehren gestellte Forderung richtet sich bewusst an die neue Stadtregierung, die am 8. März gewählt und am 5. Mai 2026 ins Amt eingesetzt wird. Insofern wollen wir möglichst schon in der Phase der Regierungsbildung zwischen Wahl und Amtsantritt mit einem starken Votum auf die politischen Gruppen einwirken. Gut wäre, wenn das Ziel des Begehrens mit in den potenziellen Koalitionsvertrag aufgenommen würde. Bitte senden Sie daher ausgefüllte Unterschriftenlisten möglichst bald zurück.

Wenn Sie immer wissen wollen, was gerade aktuell in Sachen Bürgerbegehren so vor sich geht, melden Sie sich doch gerne bei unserem Newsletter an. In unserem Medienecho finden Sie darüber hinaus auch die laufende Presse-Berichterstattung zu unserem Begehren.

Zu den Unterschriftenlisten

In unserer Übersicht zu den Unterschriftenlisten haben wir alle Möglichkeiten zu Druck, Abholung und Rückgabe zusammengestellt.

Unterzeichnen dürfen das Bürgerbegehren alle Gemeindebürger, die in Augsburg ihren Erstwohnsitz haben und bei einer Kommunalwahl hier auch wahlberechtigt sind, also eine EU-Staatsbürgerschaft haben. Wenn Sie sich in eine unserer Unterschriftenlisten eintragen, wird von der Stadtverwaltung anhand Ihrer Angaben überprüft, ob Sie in Augsburg wahlberechtigt sind.

Wer das Bürgerbegehren unterstützen will, muss sich der Verwaltung gegenüber auch klar identifizieren. Deshalb müssen neben der Unterschrift auch die Adresse und das Geburtsdatum angegeben werden.

Fehlt eine der Angaben, wird die zugehörige Unterschrift ungültig. Sind die Angaben nicht lesbar, wird die Unterschrift ebenfalls ungültig. Von den Initiatoren werden die Angaben streng vertraulich behandelt und weder gespeichert noch an Dritte weitergeben. Die Unterschriftenlisten werden lediglich der Verwaltung der Stadt Augsburg vorgelegt, um die Anzahl der gültigen Unterschriften zu ermitteln. Nach Ende des Verfahrens werden die Listen vernichtet.

Zum Inhalt

Die Stadt soll sich verpflichten, ein öffentlich gefördertes Projekt für mindestens 7000 neue Bäume im besiedelten Stadtgebiet aufzulegen, anstatt, wie im vergangenen Jahr angekündigt, überwiegend im investorenschweren Innovationspark. Diese Bäume werden im Zusammenwirken mit den Bewohnern in den Quartieren gepflanzt.

Jede interessierte Stimme zählt. Schreiben Sie uns per Email, wenn Sie helfen wollen. Sei es bei der Verteilung von Unterschriftenlisten, oder bei der Organisation von Informationsveranstaltungen. Wir freuen uns auf Sie.

Ja, haben Sie keine Scheu! Wir sammeln alle Vorschläge für Baumstandorte und Entsiegelungsflächen für eine gemeinsame Umsetzung in der Kampagne. Vor allem auch dort, wo noch 2025 Neugestaltung ohne Bäume stattgefunden hat. In einzelnen Stadtteilen gibt es bereits Initiativen, die wir ebenfalls unterstützen.

Klar ist, dass der Parkraumbedarf in Deutschland noch nie so hoch war, wie heute. Wir sind deshalb dafür, dass in den Stadtteilen Quartiers-Parkraum neu geschaffen wird, um die öffentlichen Flächen zu entlasten und Aufenthaltsqualität zurück zu gewinnen. Autos auf Parkdecks geben Platz für Bäume frei.

Es gibt eine lange Liste klimaresilienter Baumarten, die in den vergangenen Jahren durch Fachleute aus ganz Deutschland erstellt wurde. Tatsächlich haben mache einheimische Baumarten dort keinen Platz mehr. Daher wird sich das grüne Stadtbild mit der Entwicklung der Natur den neuen klimatischen Bedingungen anpassen. Gestalten Sie es mit!

Wir gründen als Teil der Kampagne örtliche Helferkreise, die sich die Pflege des öffentlichen Grüns im Quartier zur Aufgabe machen. Gießkannen- Verbot passt nicht in unsere Zeit. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie selbst einen Helferkreis gründen wollen, um das Amt für Grünordnung auf diese Weise zu unterstützen.